Aufgaben & Ziele

Unser Ziel: Mehr Organspenden

Wir bündeln unsere Kräfte

Das Netzwerk Organspende NRW hat sich zum Ziel gesetzt die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Dies soll durch mehr Information und Aufklärung der Bevölkerung erreicht werden.

Wichtig ist den Mitgliedern des Netzwerkes, dass sich die Menschen informieren, dass sie sich entscheiden, diese Entscheidung dokumentieren und mit ihren Angehörigen besprechen. Ein ausgefüllter Organspende-Ausweis kann eine Möglichkeit der Dokumentation sein. Entsprechende Eintragungen in eine Patientenverfügung ein anderer.

Die Ziele sollen u.a. erreicht werden durch:

  • eine bessere Zusammenarbeit der Organisationen. Dazu gehört ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch und ein Informationsaustausch über geplante Aktivitäten der Mitglieder
  • Organisation und Durchführung von gemeinsamen, öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten
  • ein Angebot zur Information und weiteren Qualifizierung der Aktiven aus den Mitgliedsorganisationen

Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung!

Ein Organspendeausweis dokumentiert die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende und schafft Klarheit. Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, kann das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende entweder generell erteilen, auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder einer Organ- und Gewebespende widersprechen.

Keine Entscheidung auf Lebenszeit!

Es muss niemand fürchten, sich endgültig festzulegen. Wer die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann die geänderte Einstellung festgehalten werden. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren.

Der beste Aufbewahrungsort

Es ist ratsam, den Organspendeausweis mit sich zu tragen. Bei einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall schaut das Rettungspersonal zunächst in die Personalpapiere, um die Angehörigen verständigen zu können.

Organspendeausweis runterladen
Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung!
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Stellungnahme

Arbeitsteilung Netzwerk / Mitgliedsorganisationen

Es wurde vereinbart, dass sich die Selbsthilfeorganisationen grundsätzlich um die Wartepatienten und die transplantierten Menschen (und deren Angehörige) kümmern und das Netzwerk um das Thema Organspende.

 

Überkreuzspende

Das Netzwerk Organspende NRW e.V. setzt sich weiterhin für die Steigerung der (post Mortem) Organspenden ein. Dies hat für uns oberste Priorität.

Wir müssen jedoch feststellen, dass trotz aller Bemühungen noch immer viele Menschen während der Wartezeit auf ein Organ versterben. 
Ergänzend setzt sich das Netzwerk Organspende NRW e.V. aus diesem Grund für die Einführung der rechtssicheren Möglichkeit der Überkreuz-Lebendspende ein. Dazu ist es notwendig, den jetzigen Paragraphen 8 des TPG sinngemäß wie folgt zu ergänzen:

  • Die Überkreuz-Lebendspende wird explizit als Transplantationsmöglichkeit erwähnt. Die beteiligten Spender-/Empfängerpaare müssen jeweils der Ethik-Kommission des Transplantationszentrums, in dem sie gemeldet sind, ihre besondere persönliche Verbundenheit darlegen. Eine Bekanntschaft der beiden Paare untereinander muss ausgeschlossen sein, um Vorwürfe und Möglichkeiten des Organhandels auszuschließen.
  • Beide Paare müssten als potenzielle „Überkreuz-Lebendspender” bei EUROTRANSPLANT (oder einer alternativen Organisation, die die Vermittlungsliste führt) gemeldet sein, sodass der Organaustausch nur über EUROTRANSPLANT (oder der alternativen Organisation) möglich ist.
  • Die Überkreuz-Lebendspenden (zwei Explantationen, zwei Implantationen) müssen zeitgleich in demselben Transplantationszentrum durchgeführt werden, damit die Zusagen der Spendebereitschaft eingehalten werden können.
  • Das Subsidiaritätsprinzip soll beibehalten werden. Dies bedeutet, dass eine Nierenexplantation nur im Notfall bei einem lebendem Menschen durchgeführt werden darf, denn die Entnahme eines Organs bei einem gesunden Menschen ist ein schwerer ärztlicher Ausnahmeeingriff. (08.06.2020)

 

Widerspruchslösung

Nach einer ausführlichen und stellenweise kontroversen Diskussion hat sich das Netzwerk Organspende NRW für eine Änderung des Gesetzes – hin zur Widerspruchslösung ausgesprochen.

Angesichts der langen Wartelisten auf eine lebensrettende Transplantation ist es unerträglich, dass mögliche Organspenden nicht realisiert werden können, weil der Wille des Verstorbenen Menschen nicht bekannt ist und sich deshalb die Angehörigen nicht entscheiden.

Die Einführung einer Widerspruchslösung alleine wird das Problem der sinkenden Organspendezahlen aber nicht lösen. Deshalb forderte das Netzwerk Organspende NRW in einer Presseerklärung eine breite Informations- und Aufklärungskampagne zum Thema Organspende. (PM vom 29.10.2018)

 

Ziel

Das Netzwerk Organspende NRW hat sich zum Ziel gesetzt die Zahl der Organspender zu erhöhen. Dies soll durch mehr Information und Aufklärung der Bevölkerung erreicht werden. Wichtig ist den Mitgliedern des Netzwerkes, dass sich die Menschen informieren, dass sie sich für Organspende entscheiden, diese Entscheidung dokumentieren und mit ihren Angehörigen besprechen.

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