Arbeitsteilung Netzwerk / Mitgliedsorganisationen
Es wurde vereinbart, dass sich die Selbsthilfeorganisationen grundsätzlich um die Wartepatienten und die transplantierten Menschen (und deren Angehörige) kümmern und das Netzwerk um das Thema Organspende.
Überkreuzspende
Das Netzwerk Organspende NRW e.V. setzt sich weiterhin für die Steigerung der (post Mortem) Organspenden ein. Dies hat für uns oberste Priorität.
Wir müssen jedoch feststellen, dass trotz aller Bemühungen noch immer viele Menschen während der Wartezeit auf ein Organ versterben.
Ergänzend setzt sich das Netzwerk Organspende NRW e.V. aus diesem Grund für die Einführung der rechtssicheren Möglichkeit der Überkreuz-Lebendspende ein. Dazu ist es notwendig, den jetzigen Paragraphen 8 des TPG sinngemäß wie folgt zu ergänzen:
- Die Überkreuz-Lebendspende wird explizit als Transplantationsmöglichkeit erwähnt. Die beteiligten Spender-/Empfängerpaare müssen jeweils der Ethik-Kommission des Transplantationszentrums, in dem sie gemeldet sind, ihre besondere persönliche Verbundenheit darlegen. Eine Bekanntschaft der beiden Paare untereinander muss ausgeschlossen sein, um Vorwürfe und Möglichkeiten des Organhandels auszuschließen.
- Beide Paare müssten als potenzielle „Überkreuz-Lebendspender” bei EUROTRANSPLANT (oder einer alternativen Organisation, die die Vermittlungsliste führt) gemeldet sein, sodass der Organaustausch nur über EUROTRANSPLANT (oder der alternativen Organisation) möglich ist.
- Die Überkreuz-Lebendspenden (zwei Explantationen, zwei Implantationen) müssen zeitgleich in demselben Transplantationszentrum durchgeführt werden, damit die Zusagen der Spendebereitschaft eingehalten werden können.
- Das Subsidiaritätsprinzip soll beibehalten werden. Dies bedeutet, dass eine Nierenexplantation nur im Notfall bei einem lebendem Menschen durchgeführt werden darf, denn die Entnahme eines Organs bei einem gesunden Menschen ist ein schwerer ärztlicher Ausnahmeeingriff. (08.06.2020)
Widerspruchslösung
Nach einer ausführlichen und stellenweise kontroversen Diskussion hat sich das Netzwerk Organspende NRW für eine Änderung des Gesetzes – hin zur Widerspruchslösung ausgesprochen.
Angesichts der langen Wartelisten auf eine lebensrettende Transplantation ist es unerträglich, dass mögliche Organspenden nicht realisiert werden können, weil der Wille des Verstorbenen Menschen nicht bekannt ist und sich deshalb die Angehörigen nicht entscheiden.
Die Einführung einer Widerspruchslösung alleine wird das Problem der sinkenden Organspendezahlen aber nicht lösen. Deshalb forderte das Netzwerk Organspende NRW in einer Presseerklärung eine breite Informations- und Aufklärungskampagne zum Thema Organspende. (PM vom 29.10.2018)
Ziel
Das Netzwerk Organspende NRW hat sich zum Ziel gesetzt die Zahl der Organspender zu erhöhen. Dies soll durch mehr Information und Aufklärung der Bevölkerung erreicht werden. Wichtig ist den Mitgliedern des Netzwerkes, dass sich die Menschen informieren, dass sie sich für Organspende entscheiden, diese Entscheidung dokumentieren und mit ihren Angehörigen besprechen.